Die gesetzlichen Grundlagen zur Wohnungseigentumsverwaltung finden sich in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). SRE übernimmt die vollständige Verwaltung der Eigentümergemeinschaften und führt dabei u.a. folgende Arbeiten durch:
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes
Errichtung und Führen der Treuhandkonten
Einzug des monatlichen Hausgeldes
Erstellen einer monatlichen Buchhaltung mit allen Kontobewegungen
Zahlungsüberwachung
Prüfung aller Eingangsrechnungen und Anweisung der ermittelten Beträge
Regelmäßige Beiratssitzungen zur engen Zusammenarbeit mit der WEG
Rechnungsprüfung mit den Beiräten
Aufstellung einer Hausgeldabrechnung als Jahresrechnung
Vorbereiten und Durchführen der Eigentümerversammlungen
Vollständige Abwicklung von Versicherungsschäden mit Regulierung
Beratung, Planung, Beauftragung und Überwachung aller Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum
Laufende Bearbeitung aller Korrespondenz mit Vertragspartnern, Behörden, Institutionen etc.
Kostenlose Erstellung der erforderlichen Steuerbescheinigungen (Zinsen, Haushaltsnahe Dienstleistungen usw.)
Kostenlose Prüfung aller Vertragsverhältnisse und Ausarbeitung einer Vorschlagsliste zur Beschlussfassung um Kosten- und Leistungen zu optimieren.
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